24. Mai 2010
Interssantes Urteil des Finanzgerichtes Münster (AZ: 4 K 1802/08 E):
Wenn die Fortbildung im Kontext einer berufsbezogenen Bildungsmaßnahme stattfindet, sind auch persönlichkeitsbezogene Elemente steuerlich absetzbar.
Laut dem Urteil des Finanzgerichtes Münster können auch die Kosten für Seminare oder Lehrgänge, die inhaltlich eigentlich mehr der Persönlichkeitsbildung zuzuordnen wären, steuermindernd geltend gemacht werden, wenn sie berufsspezifisch einzuordnen sind.
Lesen Sie weiter bei steuernews auf meinesteuersoftware.de
oder bei steuerberater.de
zum Thema:Absetzbarkeit von Coach – Kann ein Arbeitnehmer die Kosten für eine Coaching-Ausbildung als Werbungskosten von der Steuer absetzen?
Schlagworte: absetzbarkeit, ausbildung, Ausbildung Coach, Coaching Ausbildung, Fortbildung, Personal Coach Ausbildung, Weiterbildung (tags)
Categorie: NEWS | Keine Kommentare
Categorie: NEWS | Keine Kommentare
Verwandte Beiträge
Ihr Erstgespräch
Kostenlos und unverbindlich:
06120 97 97 72
info@brandinvest.com
Coaching Frankfurt
Weblog


